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Dr. med. Dieter Koch

Dr. med. Dieter Koch

Facharzt für Kinderheilkunde und Kinderkardiologie, EMAH

Können Menschen mit angeborenen Herzfehlern (AHF) ohne Angst ihren Urlaub im Ausland verbringen?

„Menschen mit AHF oder anderen Herzerkrankungen können und sollen Urlaub machen. Dabei ist grundsätzlich die Entscheidung ob dieser Urlaub im In- oder Ausland erfolgen kann zweitrangig.
Bei Auslandsaufenthalten ist als erster und wichtigster Punkt zu klären, ob eine sprachliche Verständigung am Urlaubsort möglich ist. In den meisten Fällen sind gute englische Sprachkenntnisse ausreichend, allerdings ist zu berücksichtigen, dass je exotischer das Ziel ist, desto wahrscheinlicher treten Sprachschwierigkeiten im Notfall (auch mit Ärzten) auf. Im Zusammenhang mit der Grunderkrankung ergeben sich eine Vielzahl von Fragen, die pauschal nur orientierend beantwortet werden können. Es ist daher in jedem Einzelfall eine persönliche Beratung durch den betreuenden Kinderkardiologen erforderlich um das individuelle Risikoprofil zu klären.

Die Wahl des Urlaubsziels ist in starkem Maß von der Erkrankung und der Belastungsfähigkeit des Patienten abhängig. Das Urlaubsziel sollte den Möglichkeiten und Fähigkeiten des Patienten angepasst werden. Zuvorderst sollte berücksichtigt werden, ob eine medizinische Infrastruktur für eine zeitnahe kardiologische kompetente Versorgung in der Urlaubsregion besteht. So können z. B. Herzrhythmusstörungen oder auch andere akute Ereignisse nicht in jedem Krankenhaus behandelt werden. Dieses ist allerdings nicht nur im Ausland der Fall, auch wenn Sie z. B. auf einer ostfriesischen Insel Urlaub machen, kann es durchaus sein, dass sie zu bestimmten Zeiten das Festland mit dem Schiff über Stunden nicht erreichen können. Inwiefern hier ein gewisses Restrisiko eingegangen werden kann hängt von der Wahrscheinlichkeit des Auftretens ab und sollte im Einzelfall mit dem betreuenden Kinderkardiologen besprochen werden.”

Wie können sie sich vorbereiten?

„Zur Vorbereitung gehört auf jeden Fall, eine ausreichende Menge der benötigten Medikamente mitzunehmen. Auch sollten schriftliche Informationen über die zugrunde liegende Erkrankung mitgeführt werden (Arztbrief, evtl. in englischer Übersetzung, Patientenausweis, Name und Telefonnummer des behandelnden Arztes in Deutschland etc.) Zusätzlich sollte geklärt werden, in welchen Krankenhäusern in der Nähe des Urlaubsortes eine kinderkardiologische oder kardiologische Betreuung möglich ist, am besten auch die Adressen und Kontaktdaten notieren. Man sollte sich auch im Vorfeld Gedanken über die Ernährung in dem Urlaubsland machen, so können Änderungen der Nahrungszusammensetzung beispielsweise bei Marcumarpatienten eine Anpassung der Medikation erforderlich machen (in diesen Fällen ist eine Selbstbestimmung der Gesinnungswerte erforderlich). Auch können gastro – intestinale Infektionen in bestimmten Fällen erheblichen Einfluss auf das Herz- Kreislaufsystem haben (Beispiel: Flüssigkeitsmangel bei Fontanpatienten).

Im Vorfeld zu klären welchen sportlichen Aktivitäten man im Urlaub nachgehen kann und darf (Tauchen, Schwimmen, Klettern etc. kann in bestimmten Fällen gefährlich sein). Beachtet werden sollte weiterhin, dass bei Aufenthalten in großen Höhen > 2000 Meter, in bestimmten Fällen Probleme auftreten können. Langstreckenflüge sind bei Menschen mit erhöhter Blutgerinnbarkeit nur unter Schutz mit einem Gerinnungshemmer zu empfehlen.

Die üblichen Impfungen und Reiseschutzimpfungen sind da zu beachten. Hierin besteht aber kein grundsätzlicher Unterschied zu Herzgesunden. Auch Versicherungsfragen sollten vor Urlaubsantritt geklärt werden (Auslandsversicherungsschutz, Krankenrücktransportversicherung, z. B. über den ADAC). Vor Buchung sehr teurer Reisen empfiehlt sich auch eine Reiserücktrittsversicherung, da die Wahrscheinlichkeit wegen unvorhersehbarer Ereignisse die Urlaubsreise nicht antreten zu können, deutlich höher als bei gesunden Menschen ist.”

In welchen Fällen ist von einem Auslandsaufenthalt gänzlich abzuraten?

„Familien mit Säuglingen, die einen palliativ oder noch nicht korrigierten Herzfehler haben, sollten nur dort Urlaub machen, wo eine unmittelbare kinderkardiologische Versorgung möglich ist. Das kann natürlich auch im Ausland, z.B. Österreich, Schweiz, Holland etc. sein. Aber beispielsweise eine Hallig in Friesland wäre bei instabiler Krankheitssituation ein Problem. Exotische Fernurlaube sollten bei Patienten mit instabiler kardiologischer Situation oder einem hohen Risiko von Herzrhythmusstörungen nicht durchgeführt werden.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass Urlaube für Menschen mit angeborenen Herzfehlern fast immer möglich sind. Bei der Auswahl des Urlaubsortes und der Urlaubsaktivitäten muss jedoch jeder Einzelfall gesondert betrachtet werden und sollte mit dem betreuenden Kinderkardiologen besprochen werden. Die Entscheidung für oder gegen ein bestimmtes Urlaubsziel beinhaltet immer auch ein gewisses Restrisiko. Dieses einzugehen oder auch nicht, ist letztlich eine persönliche Entscheidung die allerdings nicht ausschließlich von medizinischen Gesichtspunkten abhängt.”