Herzschrittmacher
Die Suche nach einem geeigneten Kinderkardiologen oder der bestmöglichen Kinderherzklinik ist nicht einfach, aber häufig ist eine schnelle Entscheidung notwendig. Ein Eingriff am offenen Herzen erfordert meist einen längeren Aufenthalt im Krankenhaus und soll an einer Klinik durchgeführt werden, die sich auf die Behandlung angeborener Herzfehler spezialisiert hat. Richten Sie Ihre Klinik-Wahl nicht nur an Äußerlichkeiten, wie gute Erreichbarkeit, aus, sondern fragen Sie nach der Expertise des Behandlungsteams.
Es gibt viele Suchportale, die aufgrund subjektiver Rückmeldungen oder unvollständiger Teilnahme der Krankenhäuser zu nicht repräsentativen Suchergebnissen führen. Lassen Sie sich davon nicht verwirren! Kriterien für die Suche nach dem geeigneten Arzt oder der besten Klinik finden Sie beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin oder bei uns.
Verbesserung der Qualität in der Kinderherzchirurgie und -kardiologie
Der BVHK und seine Mitglieder fordern seit Jahren eine externe, vergleichende Qualitätssicherung, als eines der wichtigsten Instrumente zur Verbesserung der Qualität in der Kinderherzchirurgie und Kinderkardiologie.
- Für die 2010 verabschiedete „Strukturrichtlinie Kinderherzchirurgie“ des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) haben wir viele Jahre gekämpft. Herzkranke Kinder und Jugendliche müssen bei ihrer OP seitdem gemäß verbindlichen Qualitätsstandards versorgt werden. Das ist ein großer Erfolg unserer Arbeit und ein Fortschritt für die betroffenen Kinder und ihre Familien.
- Grundvoraussetzungen herzchirurgischer Einheiten zur Behandlung von Patienten mit AHF
Konsensuspapier der Vorstände der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK)
Aktuelles
Weniger Komplikationen mit kabellosem Herzschrittmacher
Miniaturisierte Herzschrittmacher werden als Miniaggregat komplett implantiert und benötigen keine Schrittmacherkabel mehr. Allerdings verunsicherten Berichte über Komplikationen wie Perforation* der Aggregate die Patienten. Deshalb wurden der kabellose Nanostim VVIR Schrittmacher verglichen mit klassischen transvenösen VVI-Schrittmachern mit Spannung.
Als Komplikationen des kabellosen Schrittmachers wurden Herzperforation, Gefäßkomplikation, Schrittmacherdislokation*, Anstieg der Reizschwelle und weitere Komplikationen definiert. Komplikationen der transvenösen Schrittmacher waren Sondendislokation, Thrombose oder Thrombembolie, Herzperforation, Sondenkomplikationen, Infektionen und Schrittmachertaschen-Komplikationen. Komplikationsrate von 5,8% nach einem Monat: · Bei Nanostim-Schrittmacher innerhalb des ersten Monats 5,8% · bei transvenösen Schrittmachern bei 12,7% · Rate für die gefürchtete Komplikation der Herzperforation beim kabellosen Schrittmacher nur 1,5%. Durch die kabellosen Schrittmacher wurde eine relative Reduktion der Komplikationsrate um 65% gezeigt.
Eine Studie gibt Aufschluss über die Häufigkeit von Komplikationen im Vergleich zu transvenösen Schrittmachern und zwar auf Grundlage der LEADLESS-II-Studie der Truven MarketScan-Datenbank. Die Truven MarketScan-Datenbank sind Daten einer Versicherung, die medizinische Daten von 20% der US Bevölkerung verwaltet. Natürlich ist diese Studie, die „Äpfel mit Birnen“ vergleicht und auf ganz unterschiedlichen Datenquellen beruht, mit Vorsicht zu genießen. Und selbstverständlich wäre eine prospektive randomisierte Vergleichsstudie notwendig, um belastbare Daten zu bekommen.
*Perforation: Durchstoßung von Gewebe, Entstehung von Löchern
*Dislokation: Verschiebung, Ablösung
*Thrombose: Blutgerinnsel, das Gefäße verstopfen kann
Weitere Informationen:
Artikel auf Kardiologie.org
Behandlungsfehler
Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) kritisierten die unzureichende und intransparente Datenlage. Sie haben 14.828 Behandlungsfehlervorwürfe im Jahr 2015 begutachtet. Bei 4.064, also jedem vierten Fall, bestätigte sich der Verdacht der Patienten. 7.693 Vorwürfe davon standen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung im Operationssaal, wovon sich jeder vierte Fall bestätigte.
Im Vergleich zu Ländern, in denen Behandlungsfehler verpflichtend gemeldet werden müssen, wird in Deutschland aufgrund der intransparenten Datenlage noch zu wenig aus den Fehlern gelernt. Dafür sind ein offenerer Umgang mit Fehlern, eine gezielte Strategie zur Fehlervermeidung sowie die Einführung einer Meldepflicht für Behandlungsfehler notwendig.
Der MDK kritisiert die unzureichende und intransparente Datenlage und weist auf vielfältige Möglichkeiten der Fehlervermeidung hin: Fehler können im Unterlassen oder im Handeln liegen. 51 Prozent der Fehler passierten, weil eine notwendige medizinische Maßnahme entweder gar nicht oder zu spät durchgeführt wurde; 49 Prozent der Fehler, weil eine Behandlung mangelhaft umgesetzt oder eine wenig sinnvolle, zum Teil sogar eine kontraindizierte Maßnahme vorgenommen wurde. Lehrreich zur Fehlervermeidung wäre die Analyse von so genannten Never Events. Das sind besonders folgenschwere Ereignisse, die zwar selten sind, gleichzeitig aber einfach zu vermeiden, z.B. verbleiben nach Operationen versehentlich Fremdkörper, weil die Zählkontrolle nicht funktioniert hat. Oder es kommt aufgrund nicht genutzter Checklisten zu Verwechslungen oder zum Übersehen von Allergien und anderen Gefahren. Seltenes, aber erwartbares, menschliches Versagen wird in diesen Fällen nicht ausreichend abgesichert. Gerade hier wäre es wichtig, Anzahl, Art und zeitliche Entwicklung genau zu kennen, um auf dieser Basis gezielter gegensteuern zu können.
Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.
Weitere Informationen:
Vollständiger Bericht auf www.mds-ev-de
MRT bei Schrittmacher / ICE
Auch mit Herzschrittmacher oder ICD in die Röhre?
Bei Patienten mit einem implantierten Defibrillator (ICD) oder einem Schrittmacher kann eine MRT-Untersuchung zu Komplikationen wie inadäquaten Schocks, Funktionsverlust, Herzrhythmusstörungen oder Schäden an den Sonden führen. Bei Patienten mit Implantaten wird daher i.d.R. keine MRT durchgeführt, wenn die ICD oder Schrittmacher nicht MRT-kompatibel sind.
Bei entsprechend vorbereiteten Patienten innerhalb einer Studiengruppe kam es jedoch weder zu Implantat- oder Sondenversagen, noch zur induzierten Arrhythmien (Herz-Rhythmusstörungen), ineffektiven Stimulation („loss of capture“), elektrischen Resets des Geräts oder zum Todesfall. Bei sechs Patienten traten Vorhofrhythmusstörungen auf, die innerhalb zwei Tagen reversibel waren, und bei sechs Patienten gab es einen partiellen elektrischen Reset.

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