Vorübergehende Regelung zur Krankschreibung
Patienten mit leichten Erkrankungen der Atemwege können sich ab sofort nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt für bis zu 14 Tage krank schreiben lassen. Das haben die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen entschieden. Eine telefonische Bestätigung der Arbeitsunfähigkeit ist jetzt auch dann möglich, wenn der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht.
Damit wurde die bisherige Regelung deutlich erweitert. Bisher konnten Ärzte ihre Patienten ohne Untersuchung in der Praxis für maximnal sieben Tage krankschreiben. Die Regelung gilt zunächst bis zum 23. Juni.
Quelle: Deutschlandfunk
Stellungnahme Kompetenznetz Angeborene Herzfehler
Aktuelle Meldung zum Umgang mit dem Corona-Virus vom Kompetenznetz AHF (KN AHF) veröffentlicht:
Die Autoren gehen dabei auch auf Menschen mit AHF als Risikogruppe ein: Säuglinge mit bislang nicht korrigierten Herzfehlern, Kinder und Erwachsene mit bedeutsam vermehrten oder vermindertem Lungenblutfluss sowie Kinder und Erwachsene mit Herzinsuffizienz oder pulmonaler Hypertonie. Besonders erhöht ist das Risiko zudem bei Herz-Patienten, die mit einer angeborenen Immunschwäche zu tun haben (etwa bei vorliegender 22q11 oder Trisomie 21 ) oder die nach einer Herztransplantation oder Lungentransplantation Medikamente einnehmen müssen, die die Funktionen des Immunsystems vermindern. Allerdings stehen Studien dazu noch aus. Mehr Info : https://www.kompetenznetz-ahf.de/aktuelles/meldungen/corona-wie-kann-ich-mich-als-herzpatient-schuetzen/
Stellungnahme "Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Kardiologie"
Stellungnahme der DGPK zur aktuellen Situation bezüglich der Coronavirus Epidemie in Deutschland vom 05.03.2020 (PDF-Version öffnen)
Die Infektionswelle mit dem neuen Coronavirus (Covid-19/SARS-CoV-2), welche in China ihren Ursprung nahm, ist nun auch in Europa und Deutschland angekommen und verbreitet sich weltweit, aus der Corona Epidemie in China ist eine Pandemie geworden. Aufgrund zahlreicher und oft unterschiedlicher Medienberichte, die teilweise nicht unbedingt sachlich und medizinisch korrekt wiedergegeben werden, kann in Teilen der Bevölkerung und vor allem bei Patienten mit chronischen Erkrankungen daher eine erhebliche Verunsicherung entstehen.
Gerade Eltern bzw. Familien mit herzkranken Kindern, aber auch Jugendliche und Erwachsene mit Angeborenen Herzfehlern (JEMA bzw. EMAH Patienten) sind daher in Sorge und wenden sich an ihre betreuenden Kliniken und Ärzte. Aus diesem Grunde möchte die DGPK die betroffenen Patienten und Familien informieren.
Coronaviren gibt es schon sehr lange, Infektionen mit Coronaviren verursachen meist Beschwerden wie eine leichte „Erkältung“ oder Grippe, bei der keinerlei besondere Behandlung notwendig ist oder Gefährdung für die Patienten besteht. Bestimmte Viren – und hierzu gehört offensichtlich auch der aktuelle Erregerstamm (Covid-19/SARS-CoV-2) – können bei besonderen Patientengruppen aber auch schwere Infektionen der Atemwege verursachen. Nach dem aktuellen Wissensstand ist aber auch eine Infektion mit dem aktuellen Coronavirus in großem Stil heilbar bzw. wird von den allermeisten Patienten gut überwunden und verläuft harmloser als z.B. echte Grippe- oder Masernerkrankungen.
Nach den aktuell vorliegenden Informationen sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nicht besonders gefährdet, die meisten Infektionen verlaufen gerade bei den jungen Patienten sehr mild. Die von Erwachsenen bekannten Risikofaktoren wie z.B. Herzerkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen und Bluthochdruck sind auch nicht auf das Kindesalter übertragbar. Es ist daher, wie bei anderen Infektionserkrankungen auch, generell Vorsicht geboten, ein Grund zur Panik besteht nicht.
Sehr wahrscheinlich ist das Risikoprofil der Coronavirusinfektion für die Gruppe der Kinder und Jugendlichen mit angeborenen Herzfehlern mit dem von RS Viren vergleichbar (Synagis Impfung). Hierzu gehören Säuglinge mit noch unkorrigierten Herzfehlern oder Kinder mit bedeutsam vermehrten oder vermindertem Lungenblutfluss oder Kinder mit chronischer Herzinsuffizienz, pulmonaler Hypertonie und schließlich Patienten mit einer Immunschwäche (transplantierte Patienten, Di George Syndrom, etc.).
Obwohl eine Infektion mit Coronaviren sehr wahrscheinlich keine schwerwiegende Erkrankung hervorrufen wird, sollten auch unsere Patienten mit angeborenen Herzfehlern versuchen, sich vor einer Infektion zu schützen. Dies dient insbesondere auch dazu, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierzu sind folgenden Maßnahmen sinnvoll:
- Mehrfach tägliches Händewaschen
- Verwendung von Desinfektionsmitteln nach Kontakt mit Gegenständen, welche von vielen anderen berührt werden (Türgriffe, Geländer, etc.)
- Größere Menschenmengen oder ggf. öffentliche Verkehrsmittel vermeiden
- Abstand von möglicherweise Erkrankten halten
- Abstand von Reisenden aus bekannten Endemiegebieten halten
- Urlaube/Reisen in bekannten Endemiegebiete vermeiden
- Verwendung von Einmaltaschentüchern
- Niesetikette (in die Armbeuge niesen/husten)
Das Tragen eines Gesichtsschutzes (Maske) ist nach aktuellem Stand der Wissenschaft nicht hilfreich, um sich vor einer Infektion zu schützen, viel wichtiger sind die oben genannten allgemeinen Hygienemaßnahmen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die entsprechenden Empfehlungen und Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts in Berlin.
Es ist augenblicklich auch nicht notwendig und wird von Seiten der DGPK auch nicht empfohlen, Ihr Kind allein aufgrund eines angeborenen Herzfehlers zu isolieren, also von der Schule oder dem Kindergarten fernzuhalten. Dies gilt ebenso für Patienten, die bereits mehrfach am Herzen operiert bzw. behandelt wurden oder Patienten mit unproblematischer Fontanpalliation. Sollten in einzelnen Gegenden oder Gemeinden die Gesundheitsbehörden andere Empfehlungen ausgeben, so sind diese selbstverständlich zu befolgen.
Wenn Sie bei sich oder Ihrem Kind einen begründeten Verdacht auf eine Infektion haben oder krank sind (Grippesymptome wie Fieber‚ Husten, etc.) so bleiben Sie bitte zuhause und vermieden den Kontakt mit Gesunden, öffentliche Verkehrsmittel oder Menschenansammlungen. Kontaktieren Sie Ihren Haus – oder Kinderarzt telefonisch, fahren Sie bitte nicht ohne Vorankündigung in die Praxis oder Klinikambulanz.
Sollten in den nächsten Tagen und Wochen neue oder andere Erkenntnisse ergeben, so werden wir diese Stellungnahme aktualisieren. Für weitere allgemeine Informationen verweisen wir auf die aktuellen Verlautbarungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde und Jugendmedizin (DGKJ) sowie der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI).
Stellungnahme der DGKJ und DGPI:
https://www.dakj.de/wp-content/uploads/2020/03/dakj-dgpi-2020-corona-stand-0203.pdf
Stellungnahme des Robert Koch Instituts:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
Wenn sich neue Erkenntnisse ergeben, so werden wir Sie umgehend informieren und unsere Stellungnahme entsprechend aktualisieren.
Prof. Dr. Nikolaus Haas
Präsident DGPK e.V.
Stellungnahme "Deutsches Herzzentrum Berlin"
Das Deutsche Herzzentrum Berlin schreibt auf seiner Webseite:
“Wir können in den sozialen Netzwerken nicht auf detaillierte Einzelfragen antworten. Jede(r) Patien*in muss individuell beurteilt werden und dafür ist immer die Kenntnis der medizinischen Patientendaten und des Erkrankungsverlaufs notwendig. Viele Betroffene wünschen sich dringend verbindliche Auskunft über ihre Risikofaktoren. Nach bisherigem Wissensstand haben mit SARS CoV-2 infizierte Kinder und Jugendliche bis auf sehr wenige dokumentierte Ausnahmen einen milden Verlauf der Erkrankung. Vereinfacht gesagt kommt es meist erst gar nicht dazu, dass die Lunge „befallen“ und damit das Herz-Kreislaufsystem belastet wird. Entsprechend seltendürfte es zu einer Situation kommen, bei der sich eine angeborene oder erworbene Herzerkrankung negativ auf den Krankheitsverlauf auswirken könnte. Dies gilt mutmaßlich auch für Kinder mit komplexen angeborenen Herzfehlern einschließlich Glenn-/Fontan-Patient*innen im Kindesalter, die ihren Alltag ohne gehäufte Infekte oder sonstige Einschränkungen bewältigen können…. Insbesondere bei Erwachsenen gilt vereinfacht: Jede Herzerkrankung, die zur Einschränkung der Herz-Kreislaufsystems und damit der körperlichen Leistungsfähigkeit führt, insbesondere kombiniert mit eingeschränkter Lungenfunktion, kann auch das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs von COVID-19 erhöhen. Dies gilt vor allem dann, wenn die die COVID 19-Erkrankung zu einer Lungenentzündung führt. Betroffen sind u.a. Fontan-Patient*innen im Erwachsenenalter, Patient*innen mit Eisenmenger-Syndrom oder anderen Formen des Lungenhochdrucks, mit schweren Formen von Herzrhythmusstörungen sowie mit stark eingeschränkter Rechtsherz-Funktion.”
Mehr Info:
- vollständiger Artikel: https://www.dhzb.de/de/presse/news/detailansicht-meldungen/ansicht/pressedetail/corona_und_angeborene_herzfehler/
- Interview mit Prof. Berger, DHZB: https://www.youtube.com/watch?v=-fP5Ne-7YDI
(Im Fußtext ist angegeben, zu welchen Zeiten welche Themen angesprochen werden).
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat über die Telefonnummer 116 117 (Telefonnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes) eine Hotline eingerichtet, in der sowohl allgemeine Informationen als auch eine persönliche Beratung zum Corona-Virus möglich sein werden.
Leistungen für berufstätige Eltern
Es gibt Möglichkeiten für Leistungen an berufstätige Eltern, die ihre herzkranken Kinder wegen Erkrankung vorübergehend zuhause pflegen müssen:
Kinderpflege-Krankengeld bzw. bezahlte Freistellung nach § 616 BGB. Weitere Infos:
https://bvhk.de/informationen/sozialrecht/pflegeversicherunghaeusliche-kinderkrankenpflege/