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„Bayerische Lösung“ auch für NRW gefordert. Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein und BVHK-Beiratsmitglied erklärt:

„Damit die Transplantationsbeauftragten ihre Aufgaben umfänglich erledigen können, braucht es verbindliche Regelungen zu deren Freistellung und Honorierung. Das umfasst unter anderem die Kontrolle der Zusammenarbeit zwischen Entnahmekrankenhäusern, Transplantationszentren und der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation), Dokumentationsaufgaben, sowie die wichtige Begleitung von Angehörigen.“ …

“Wir brauchen gut geschulte Transplantationsbeauftragte, die zeitlich und finanziell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe auch tatsächlich wahrzunehmen… In Bayern werden die Beauftragten freigestellt. Die Ärzteschaft könne nicht länger zusehen, wie jeden Tag drei Menschen auf der Warteliste sterben. Deshalb müssten die Kliniken stärker in die Pflicht genommen und die Rahmenbedingungen der Arbeit der Transplantationsbeauftragten mit verbindlichen Regelungen im Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben werden.”

Hier geht es zur Gemeinsame Pressemitteilung der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Ärztekammer Nordrhein und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW