Wir helfen Ihnen mit Beratungen im Bereich Sozialrecht, Erbrecht, sowie Rechtsberatung für Familien, als auch eine Peerberatung für Ihr Kind & Jugendliche.
Angebote & Hilfe
Beratungsstellen
Sozialrechts-Beratungshotline
Wir haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen und beraten Sie kompetent und unbürokratisch!
Familien mit herzkranken Kindern erfahren oft gar nicht oder erst sehr spät von sozialrechtlichen Hilfen. Mit unserer Hotline bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich zu folgenden Themen beraten zu lassen:
- Rehabilitation – Familienorientierte Reha, stationäre Rehabilitationen für Jugendliche und junge Erwachsene
- Schwerbehinderung – Antragstellung und Widerspruch
- Pflegeversicherung – ein Pflegegrad für ein Kind mit angeborenem Herzfehler
- Krankenversicherung – Wahl der Krankenversicherungsart, sozialmedizinische Nachsorge, Kinderkrankengeld
- Kindergarten / Schule – Unterstützung und Begleitung durch Integrationshelfer und Schulbegleiter, Nachteilsausgleich und Sonderpädagogischer Förderbedarf
- Ausbildung und Arbeitsleben – Hilfen im Übergang Schule – Beruf, Integration im Arbeitsleben
- sonstige Themen (Mutterschutz, Elterngeld, Kinderzuschlag…)
Gerne bieten wir Ihnen Unterstützung in Form von Argumentationshilfen bei der Antragsstellung und im Widerspruch. Wir beraten individuell in den unterschiedlichen Anforderungen und bieten Hilfe beim Meistern der neuen Lebenssituation.
Im Bereich Sozialrecht sowie in unserer Broschüre „Sozialrechtliche Hilfen“ haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Unsere Hotline steht allen Menschen mit angeborenen Herzfehlern und ihren Familien zur Verfügung. Für Nicht-Mitglieder (bei uns oder unseren Regionalvereinen), erbitten wir für die Nutzung der Beratung freundlich eine Spende.
Für eine individuelle Beratung benötigen wir Ihre Zustimmung zu unseren Datenschutzrichtlinien. Sie registrieren sich damit und erhalten die Kontaktdaten zur direkten Durchwahl der Sozialrecht-Hotline. Wir rufen Sie so bald wie möglich, innerhalb unserer Beratungszeiten zurück. Sie dürfen uns gerne vorab eine E-Mail mit Ihrem Anliegen schreiben.
Anke Niewiera
Unsere Sozialrechtsberatung ist erreichbar:
Dienstag von 10.00-14.00 Uhr und Donnerstag von 10.00-14.00 Uhr
Beratung zum Erbrecht
„Wer kümmert sich um mein Kind, wenn ich nicht mehr da bin?”
Diese Sorge treibt besonders Eltern behinderter Kinder um. Mit einem Behindertentestament kann das Kind am ererbten Vermögen teilhaben und wird nicht schlechter gestellt, als andere Kinder. Besonders bei Familien mit behinderten Kindern ist rechtlicher Rat zur sorgfältigen Erstellung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht wichtig.
Wir sind Kooperationsmitglied der DIGEV (Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.) und vermitteln Ihnen gerne ein kostenfreies unabhängiges erstes Beratungsgespräch bei einem / einer auf Erbrecht spezialisierte/n Jurist/in in Ihrer Nähe.
Kontaktieren Sie uns
0241-912332
info@bvhk.de
Rechtsberatung für Familien
Eine kompetente, auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwältin bietet Familien mit herzkranken Kindern eine einmalige, kostenfreie juristische Beratung zu folgenden Themen an:
- Leistungen der medizinischen Reha
- Grad der (Schwer-)Behinderung / Merkzeichen
- Rentenleistungen/Erwerbsminderung
- Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV)
Die Beratung wird vom Bundesverband Herzkranke Kinder finanziert, gilt nur für Familien, die nicht auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen können und beinhaltet folgende Leistungen:
- Einschätzung von Erfolgsaussichten und Kostenrisiken
- Außergerichtliche Einigungsmöglichkeiten
- Rechtliche Dimension des Sachverhalts
Kontaktieren Sie uns:
0241-912332
info@bvhk.de
Finden Sie hier Ihren lokalen Ansprechpartner
- Kinderherzchirugie
- Kinderkardiologie
- BVHK Mitgliedsvereine
- Herzsportgruppen
Quelleninfos:
Fotos: Andreas Basler; adobestock/alexsokolov