Familienorientierte Rehabilitation (FOR)
Von einer chronischen Erkrankung sind nicht nur der Patient und die Familienmitglieder betroffen, sondern das System Familie insgesamt, die ganze Familie wird zum „Patienten“. Da jedes einzelne Familienmitglied individuelle medizinische und psycho-soziale Hilfe benötigt, werden alle Familienmitglieder bei der FOR eingebunden. Die Dauer der FOR beträgt 28 Tage, alle Familien reisen gemeinsam an- und ab. Nur so entstehen wichtige gruppendynamische Prozesse, die dazu beitragen, dass jedes Familienmitglied seine Rehabilitationsziele erreichen kann.
Im Flexi-Rentengesetz ist die Kinder-Reha im Paragrafen 15a SGB VI eine Pflichtleistung, wenn die Erkrankung des Kindes Auswirkungen auf seine künftige Erwerbsfähigkeit hat. Bei der Begleitung des Kindes gibt es keine Altersbeschränkung. Der für Erwachsene geltende 4-Jahreszeitraum zwischen zwei Reha-Leistungen ist bei Kindern aufgehoben. Der Anspruch auf eine Mitaufnahme von Begleitpersonen und ggf. einer ganzen Familie ist gesetzlich verankert. Barrieren wie Budgetbeschränkungen oder eine Wiederholungsfrist bestehen im Flexi-Rentengesetz nicht mehr.
Kliniken, die das Konzept umsetzen
Drei Kliniken haben sich verpflichtet, die Rehabilitation herzkranker Kinder und ihrer Familien nach einem einheitlichen Konzept durchzuführen und bestimmte Strukturstandards einzuhalten. Damit grenzen sie sich von anderen Kur- und Rehabilitationskliniken für Kinder ab, die nur einzelne Familienmitglieder in den Reha-Prozess einbeziehen. Die Bezeichnung „Familienorientierte Rehabilitation (FOR)“ ist kein geschützter Begriff. Die Deutsche Gesellschaft Pädiatrische Kardiologie (DGPK) hat eine entsprechende Leitlinie dazu veröffentlicht (siehe „Mehr Infos“).