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Ein schwer herzkranker Jugendlicher wurde in den USA medizinisch behandelt. Laut Sozialgericht Bremen muss die Krankenkasse die Kosten in Höhe von €300.000 erstatten. Erfolgversprechende Behandlungsmöglichkeiten für die Folge seines schweren Herzfehlers, einer Bronchitis fibroplastica, habe es in Deutschland nicht mehr gegeben. Dabei bilden sich Eiweißklumpen, die qualvoll abgehustet werden müssen, was mit lebensbedrohlichen Erstickungsanfällen einhergeht. Die Hälfte der Erkrankten stirbt innerhalb von fünf Jahren – oder die jungen Patienten brauchen ein Spenderherz. Die Aussichten sind allerdings aufgrund des Organspendermangels sehr limitiert, die Wartezeiten meist quälend lang.

Dr. Dori aus Philadelphia stellte 2016 stellte eine neue Behandlungsmethode vor. Diese wurde lange Zeit als nicht zielführend in Deutschland kaum zur Kenntnis genommen. Dr. Dori und sein Team verschlossen bei 18 Patienten bestimmte Lymphgänge und verhinderten so die Bildung der Eiweißklumpen.

Die Eltern des schwer herzkranken Jugendlichen beantragten die Kostenübernahme. Mehrere deutsche Kliniken und Ärzte sowie der Medizinische Dienst der Krankenversicherung befürworteten dies, weil alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft und die Methode daher die einzige Chance sei. Laut Krankenkasse sei die Behandlung jedoch nicht anerkannt und das Childrens Hospital in Philadelphia bleibe die Begründung für die hohen Kosten schuldig. Der Junge hatte mit seiner Klage 2017 im Eilverfahren Erfolg und ließ sich in den USA behandeln. Nach eigenen Angaben hat er seitdem keine Erstickungsanfälle mehr. Nun entschied das Sozialgericht auch im Hauptverfahren, dass die Krankenkasse die zunächst nur vorgestreckten Kosten endgültig tragen muss. Diesen Patienten eröffnet die Behandlung berechtigte Hoffnung auf ein symptomfreies Leben.

Die Krankenkasse erkennt das Urteil nicht an und legte Rechtsmittel beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen ein.

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