Vielen widerstrebt es, ihren potentiellen Arbeitgebern von ihrem angeborenen Herzfehler zu erzählen. Wie du damit umgehst, musst du selbst entscheiden.
Eine Psychologin empfiehlt: „Im Anschreiben muss man seine Schwerbehinderung nicht unbedingt schon angeben. Ich würde wollen, dass mich die Personalentscheider erst mal persönlich kennenlernen. Der Schwerbehindertenausweis (SBA) kann im Gespräch zum Thema gemacht werden, z.B.: „Ich habe auf Ihrer Internetseite gesehen, dass Sie spezielle Bedingungen geschaffen haben für Menschen mit SBA. Ein Mensch, der seit seiner frühen Kindheit mit einer Erkrankung lebt, hat Kompetenzen, die ihn gegenüber anderen Menschen prädestinieren. So kann er z.B. eigene Fähigkeiten, aber auch Grenzen besser einschätzen, sich mit Unwägbarkeiten besser arrangieren.“ Eine Sozialpädagogin sieht es so: „Wenn die Erkrankung Einfluss auf die Arbeit hat, sollte der Bewerber darauf hinweisen und sachlich die Einschränkungen darstellen.“
Der Arbeitgeber darf derlei persönliche Angaben beim Bewerbungsgespräch nicht abfragen. Wenn er es dennoch tut: Arbeitsrechtliche Gründe können ggfs. zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen, wenn der angeborene Herzfehler bewusst verschwiegen wurde.