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Sozialrecht

Kinderbonus 2022: einmaliger Zuschlag auf das Kindergeld

Das staatliche Aktionsprogramm “Aufholen nach Corona” möchte pandemiebedingte Lernrückstände u.a. mit Nachhilfe aufholen. Die Lernförderung für Kinder und Jugendliche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket soll leichter zugänglich werden. Ab sofort und bis Ende 2023 entfällt ein gesonderter Antrag für Lernförderung.

Gleichzeitig erhalten Familien einen Kinderbonus aus dem Entlastungspaket 2022 von 100 Euro je Kind, wenn sie im Jahr 2022 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld haben. Also auch für Babys, die erst nach Juli 2022 geboren sind. Der Bonus wird in diesem Jahr als Zuschuss zu den stetig steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten bezahlt. Er wurde wenige Tage nach der Kindergeldzahlung im Juli 2022 als separate Zahlung durch die Kindergeldkasse veranlasst und brauchte nicht gesondert beantragt zu werden. Der Kinderbonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet, jedoch nicht auf Sozialleistungen.

Um der Kinderarmut frühzeitig entgegenzuwirken, bekamen sozial schwache Familien ab dem 01. Juli 2022 auch den Kindersofortzuschlag. Mit dem Zuschlag sollen betroffene Familien schnell zusätzliche Hilfe bekommen und die Zeit bis zum Beschluss des Bürgergelds und der Kindergrundsicherung verkürzt werden.

www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/sofortzuschlag-wird-ab-sofort-ausgezahlt-193758

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Quelleninfos:
Foto: istock/eli_asenova