Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung. Dieses konkretisiert u.a. Anforderungen an Qualitätsmanagement und Qualitätssicherungsmaßnahmen im Gesundheitswesen und definiert, welche medizinischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und somit zum Katalog der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) gehören.
Wir sind akkreditierte Patientenvertreter und haben somit ein Antragsrecht. Das heißt, wir können aktiv Änderungen beantragen und Entscheidungen zu wichtigen Beschlüssen mitgestalten, die herzkranke Kinder und ihre Familien betreffen. So haben wir bisher bei folgenden Beratungen aktiv mitgewirkt bzw. die Beschlüsse des G-BA angestoßen: