Inklusion
Das Gesetz sagt: Jeder hat die gleichen Rechte auf schulische Bildung, Aus- oder Fortbildung und Arbeit. Egal, welche Krankheit er hat. Das nennt man „Inklusion“ und es bedeutet im Klartext, dass du als Mensch mit einem Herzfehler auf spezielle Fördermöglichkeiten zurückgreifen kannst. Informiere dich mal über Angebote für Schüler mit „erhöhtem Förderbedarf“ oder frag nach Infos zum „Nachteilsausgleich“. Das ermöglicht z.B. Benotung von Teilbereichen bzw. Leistungsstreben.