Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) kritisierten die unzureichende und intransparente Datenlage. Sie haben 14.828 Behandlungsfehlervorwürfe im Jahr 2015 begutachtet. Bei 4.064, also jedem vierten Fall, bestätigte sich der Verdacht der Patienten. 7.693 Vorwürfe davon standen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung im Operationssaal, wovon sich jeder vierte Fall bestätigte.
Im Vergleich zu Ländern, in denen Behandlungsfehler verpflichtend gemeldet werden müssen, wird in Deutschland aufgrund der intransparenten Datenlage noch zu wenig aus den Fehlern gelernt. Dafür sind ein offenerer Umgang mit Fehlern, eine gezielte Strategie zur Fehlervermeidung sowie die Einführung einer Meldepflicht für Behandlungsfehler notwendig.
Der MDK kritisiert die unzureichende und intransparente Datenlage und weist auf vielfältige Möglichkeiten der Fehlervermeidung hin: Fehler können im Unterlassen oder im Handeln liegen. 51 Prozent der Fehler passierten, weil eine notwendige medizinische Maßnahme entweder gar nicht oder zu spät durchgeführt wurde; 49 Prozent der Fehler, weil eine Behandlung mangelhaft umgesetzt oder eine wenig sinnvolle, zum Teil sogar eine kontraindizierte Maßnahme vorgenommen wurde. Lehrreich zur Fehlervermeidung wäre die Analyse von so genannten Never Events. Das sind besonders folgenschwere Ereignisse, die zwar selten sind, gleichzeitig aber einfach zu vermeiden, z.B. verbleiben nach Operationen versehentlich Fremdkörper, weil die Zählkontrolle nicht funktioniert hat. Oder es kommt aufgrund nicht genutzter Checklisten zu Verwechslungen oder zum Übersehen von Allergien und anderen Gefahren. Seltenes, aber erwartbares, menschliches Versagen wird in diesen Fällen nicht ausreichend abgesichert. Gerade hier wäre es wichtig, Anzahl, Art und zeitliche Entwicklung genau zu kennen, um auf dieser Basis gezielter gegensteuern zu können.
Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern im Auftrag der Krankenkassen. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten.